AGB : ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

 

Campus Boardinghouse Aachen / Fabian Brüll

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GELTUNGSBEREICH

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den

Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels

(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt

folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung

zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des

Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der

Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies

vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2

VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die

Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es

frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und

bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

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LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise

des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel

beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind

lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst

geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung

oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach

Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit

Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und

Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4

Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten

nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des

Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich

der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang

der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung

fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des

Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines

höheren Schadens vorbehalten.

3.6

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer

Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die

Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei

Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die

gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die

gesetzlichen Regelungen.

3.7

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder

Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach

Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im

Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen

vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom

Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne

vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag

zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6

und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

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RÜCKTRITT DES KUNDEN

(ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES

HOTELS (NOSHOW)

4.1

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur

möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein

sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der

Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes

sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in

Textform erfolgen.

4.2

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt

vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,

ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das

Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein

Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein

gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer

Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte

Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen

aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen

anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel

den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall

verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung

mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen,

70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem

Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in

der geforderten Höhe entstanden ist.

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RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist

kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum

seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden

nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage

des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht

verzichtet.

5.2

Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel

gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum

Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

-

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

-

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder

Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei

die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

-

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme

der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das

Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

-

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

-

ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

6

ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND-RÜCKGABE

6.1

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,

soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages

zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr

geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten

Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr

50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr

90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm

steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer

Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7

HAFTUNG DES HOTELS

7.1

Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von

vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels

steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht

anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den

Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche

Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,

das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen

Schaden gering zu halten.

7.2

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als

800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro

einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung

mit dem Hotel.

7.3

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz,

auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein

Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem

Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet

das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt

behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch –

gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach

Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für

Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Husum. Sofern

ein Vertragspartner die Voraussetzung des §

38 Absatz

2

ZPO erfüllt und keinen

allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand.

8.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des

Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.

Quelle © Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.